EIGENTUM BEI EHEENDE – OPTIONEN IM ÜBERBLICK

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Immobilienübertragung auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Teilungsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? HIER

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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